Forschungszulage – Übersicht zur Förderung

Fördermittel sind aktuell zahlreich vorhanden, so wird auch eine Forschungszulage vergeben, mit der Forschung und Entwicklung gefördert werden soll. Aber was ist das genau und wer kann so eine Zulage beantragen. Hier erhalten Sie Antworten zu allen Fragen rund um die Forschungszulage.

Was ist die Forschungszulage?

Am 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2763) wurde mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) eine ganz neue steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung eingeführt – Die Forschungszulage. Diese steuerliche Förderung trat neben die bereits gut entwickelte Projektförderlandschaft. Sie sollte Deutschland als Investitionsstandort stärken. Zudem soll sie Forschungsaktivitäten vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen fördern.

Wer kommt in Frage?

In Anspruch nehmen können die Forschungszulage unbeschränkt oder beschränkt alle Steuerpflichtigen, sofern sie von der Besteuerung nicht befreit wurden. Forschungszulage erhalten also alle Steuerpflichtigen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, einem Gewerbebetrieb oder einer selbständigen Arbeit erzielen. Sie kann unabhängig von der Gewinnsituation beansprucht werden. Die Durchführung von einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kurz auch FuE-Vorhaben ist Voraussetzung für eine Forschungszulage. Das Vorhaben sollte nach dem 1.01. 2020 (am 2. Januar 2020) angefangen haben. Begünstigt werden FuE-Vorhaben zudem, wenn sie einer bzw. mehreren Kategorien der Grundlagen-, industrieller Forschung oder der experimentellen Entwicklung angehören. Hier kann man sich im Detail zur Forschungszulage informieren.

Auch Arbeiter erhalten unter Umständen Forschungszulage

Wie hoch die Forschungszulage ausfällt, hängt von den förderfähigen Aufwendungen für begünstigte FuE-Vorhaben ab. Zu förderfähigen Aufwendungen der eigenbetrieblich durchgeführten FuE-Vorhaben zählen der Bruttolohn der Arbeitnehmer*innen, wenn diese in dem steuerbegünstigten FuE-Vorhaben arbeiten, sowie der förderfähige Eigenaufwand. FuE-Vorhaben die als Auftragsforschung durch Dritte durchgeführt werden, gehören mit 60 % der dafür entstandenen Entgelt-Zahlung zu den förderfähigen Aufwendungen.

Ablauf

Beantragung sowie Gewährung einer Forschungszulage erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

1.Stufe

Antrag auf die Erteilung von einer Bescheinigung

Als erstes muss bei der BSFZ die Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit des bestimmten FuE-Vorhabens beantragt werden. In nur einem Antrag kann man auch mehrere FuE-Vorhaben aufnehmen. Die BSFZ beurteilt die inhaltliche Qualität eines FuE-Vorhabens, d.h. ob es ein steuerlich begünstigtes FuE-Vorhaben ist. Die Antragsteller erhalten für ein begünstigtes FuE-Vorhaben dann eine Bescheinigung. Die BSFZ schickt diese Bescheinigung zudem direkt an das zuständige Finanzamt des Antragstellers. Die Bescheinigung ist die Voraussetzung (Grundlagenbescheid) damit die Forschungszulage beim jeweiligen Finanzamt festgesetzt wird.
Die Antragstellung kann über das Web-Portal der BSFZ erfolgen.

2. Stufe

Antrag zur Festsetzung von der Forschungszulage beim Finanzamt

Die Forschungszulage wird bei dem Finanzamt beantragt, das die Besteuerung des Unternehmens vornimmt. Der Antrag darf für sämtliche begünstige FuE-Vorhaben des anspruchsberechtigten Unternehmens stets nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres gestellt werden, in welchem förderfähige Aufwendungen für ein begünstigte FuE-Vorhaben ausgegeben wurden. Die Beantragung von der Forschungszulage ist also wirtschaftsjahrbezogen. Die Forschungszulage wird nicht für nur ein konkretes FuE-Vorhaben durch das Finanzamt gewährt. Bei den mehrjährigen FuE-Vorhaben muss für jedes Wirtschaftsjahr erneut ein Antrag für die Forschungszulage gestellt werden. Das Finanzamt setzt die Forschungszulage in einem Bescheid fest. Die gewährte Forschungszulage wird allerdings nicht gleich ausgezahlt, sondern sie wird im Rahmen der nächsten Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf die Steuer angerechnet.

Die Beantragung von der Forschungszulage kann über das elektronisches Antragsformular auf „Mein ELSTER“ erfolgen.

Fazit

Fördermittel sind aktuell zahlreich vorhanden, so wird auch eine Forschungszulage vergeben, mit der Forschung und Entwicklung gefördert werden soll. So eine Zulage bekommen Unternehmen und Arbeitnehmer, die an einem FuE-Vorhaben arbeiten. Der Antrag erfolgt in zwei Stufen. Damit soll der Standort Deutschland gestärkt werden. Unser Tipp, die Förderung zur Stärkung der Finanzen nicht entgehen lassen.

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